Bebauungsplan-Verfahren für Petrikirchenhaus
CDU: „Für ordentliches Vorgehen und gegen Sonderbehandlung!"Mit Unterstützung der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Rechtsruhr-Süd) einvernehmlich empfohlen, zunächst nur einen Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Petrikirchenhaus auf dem Kirchenhügel - Innenstadt 33 (v)" zu fassen und zur Vorstellung und Diskussion der Petrikirchenhaus-Planung die Durchführung einer Bürgerversammlung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung im Juli / August 2010 sicherzustellen.
„Wichtig war und ist der CDU-Fraktion, dass ein ordentliches Verfahren für dieses Bauvorhaben vor der Petrikirche garantiert und kein Vorwurf der Sonderbehandlung eines privaten Vorhabenträgers erhoben werden kann. Deshalb hat die BV 1 die in Mülheim an der Ruhr ansonsten unübliche Zusammenlegung des Einleitungs- und Auslegungsbeschlusses, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, abgelehnt." Angesichts der Bedeutung und Dimension dieses Bauvorhabens für das zukünftige Aussehen der historischen Altstadt dürfe nicht übereilt jetzt schon quasi der Baubeschluss gefasst werden. Wir haben festgestellt, dass noch reichlich Diskussionsbedarf in der Bürgerschaft besteht", so CDU-Fraktionsvorsitzender in der BV 1, Arne-Björn Brinken (im Bild).
CDU-Fraktionsvorsitzender in der BV 1, Arne-Björn Brinken abschließend: „Die Bezirksvertretung Rechtsruhr-Süd hofft stark, dass sich der Planungsausschuss Anfang Juli seiner Empfehlung anschließt."






